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Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und  wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 10.03.2023 schriftlich bei der Gemeinde Pleiskirchen einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite www.schoeffenwahl2023.de

Flyer_DVS_Schoeffenwahl_sw23

Schöffe_Bewerbungsformular_2023

Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023

 

 

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