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Ab 1. April 2022: Digitale Bauantragseinreichung im Landratsamt Altötting

Ab 01. April 2022 können Bauanträge schneller und einfacher beim Landratsamt Altötting digital eingereicht werden. Angeboten wird ein gänzlich papierloses Verfahren, das unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelt wurde. Dieses kommt nun neben zwölf bayerischen Landratsämtern auch beim Landratsamt Altötting zum Einsatz. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten, führen die Bauherren und ihre Planer zukünftig durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch wird es für die Antragsteller deutlich einfacher. Sie sehen sofort, welche Unterlagen noch fehlen. Die Bauanträge sollten dadurch vollständiger und die Bearbeitungszeiten geringer werden.

Die Umstellung auf die digitale Planeinreichung zieht eine weitere Änderung zum 01. April 2022 nach sich. Das Landratsamt wird ab diesem Zeitpunkt Einreichungsbehörde. Das bedeutet, dass fast alle baurechtlichen Anträge, sowohl die in Papierform, wie auch die digitalen direkt bei Landratsamt einzureichen sind. Dieses beteiligt anschließend die Gemeinden in digitaler Form, wobei sich an deren Zuständigkeit nichts ändert. Während die Gemeinden über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen im Verfahren zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. Bauherren und Planer werden daher gebeten, ihre Anträge ab 01.04.2022 beim Landratsamt Altötting und nicht bei der zuständigen Gemeinde einzureichen, bzw. die digitale Antragstellung zu nutzen.

Alle Informationen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des Landratsamtes mit folgendem Link zu finden.

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