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Altöttinger Holzland – Regionalbudget 2022

Für das Jahr 2022 steht der ILE Altöttinger Holzland erstmalig ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit werden eine Vielzahl an Kleinprojekten mit bis zu 10.000 € gefördert.

Frischen Schwung in die Vereinsarbeit bringen oder ein lang geplantes Umweltprojekt vor Ort umsetzen – Menschen und Ideen um etwas voranzubringen, gibt es viele in der Region. Meistens endet die Planung bei der Frage des Geldes. Um innerhalb der Mitgliedsgemeinden der ILE Altöttinger Holzland entsprechende Ideen umsetzen zu können, steht ein neues Finanzierungsinstrument, das sog. „Regionalbudget“ zur Verfügung. Ab sofort kann mit der Beantragung von Kleinprojekten begonnen werden.

Was ist ein Kleinprojekt?

Als Kleinprojekt werden Vorhaben bezeichnet, deren förderfähige Netto-Gesamtausgaben den Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Aufteilung eines einzelnen Projektes zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Welche Projekte werden gefördert?

Als Förderfähig gelten insbesondere Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung oder auch die   Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen.

Nicht gefördert werden hingegen Landankauf, Kauf von Tieren, Wirtschaftsförderung (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung), gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,  Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, Einzelfachliche Beratung sowie Personalleistungen.

Wie erfolgt die Projektauswahl?

Alle eingereichten Projektanträge werden durch die ILE auf die Einhaltung formeller Kriterien (Finanzrahmen, Projektdauer, Lager im ILE-Gebiet, etc.) überprüft und zur Entscheidung einem Gremium vorgelegt. Dieses Gremium überprüft die Anträge anhand einer Punktebewertung. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.

Wie sieht die Förderung aus?

Ein Kleinprojekt kann einen Zuschuss von bis zu 80% auf die entstandenen Kosten (abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), maximal 10.000 Euro erhalten. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Wurde mit der Umsetzung des Projektes bereits begonnen, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Wie kann ich einen Projektantrag stellen.

Die vollständige ausgefüllte Förderanfrage mit allen notwendigen Anlagen muss bis spätestens 15.03.2022 eingegangen sein. Im Falle einer positiven Entscheidung seitens des zuständigen Gremiums wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Pleiskirchen, stellvertretend für die ILE Altöttinger Holzland und dem Projektträger geschlossen. Erst danach darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Ist der Projektträger Inhaber eines Unternehmens, hat dieser zusammen mit der Förderanfrage eine De-minimis-Erklärung für den Bereich Gewerbe abzugeben.

Achtung Zeitplan

Da die Förderung durch das Regionalbudget nur im Jahr der Förderzusage möglich ist, muss das Projekt bis spätestens 1. Oktober des jeweiligen Jahres umgesetzt und abgerechnet sein. Das heißt, es können keine mehrjährigen Projekte gefördert werden und es ist nur machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Projekte zeitnah umgesetzt sind und der Durchführungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht abgegeben wird. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!

Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung ist Ende 2022 / Anfang 2023 zu erwarten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Hirsch, Gemeinde Pleiskirchen: Tel 08635/709722, E-Mail: hirsch@pleiskirchen.de

Antragsunterlagen und Merkblatt

Förderanfrage

Merkblatt Kleinprojekte

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