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9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Pleiskirchen Süd-West“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 den Satzungsbeschluss für die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Pleiskirchen Süd-West“ gefasst.  Die Satzungen tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. Sie liegen während der Amtsstunden in der Gemeindeverwaltung in Pleiskirchen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden folgende Verletzungen der Vorschriften unbeachtlich:

  • Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  • Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Pleiskirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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