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Außenbereichssatzung Hochstraß

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung Hochstraß gefasst.

Die Satzung liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Pleiskirchen, Zimmer 0.1, öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Alternativ finden Sie die Satzung auch hier: ABS Hochstraß mit Verfahrensvermerken.

Die Satzung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden folgende Verletzungen der Vorschriften unbeachtlich:

  • Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  • Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Pleiskirchen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

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